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Wettkampfregeln
Geschrieben von: maaak   

Wettkampfregeln Tretrollersport

Stand: März 2008

A. Allgemeines

  1. Diese Wettkampfregeln sollen helfen, faire und sichere Tretroller-Wettkämpfe zu organisieren und durchzuführen, ohne dabei ein Übermaß an Regulierungen aufzustellen.
  2. Ein Tretroller ist ein muskelkraftbetriebenes, zweirädriges Kleinfahrzeug mit einem bodennahen Trittbrett, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann.
    Er wird durch Abstoßen mit einem Bein angetrieben. (Ausnahme: Sonderbauten)
  3. Die genaue Bauart des Tretrollers ist nicht vorgeschrieben. Er darf aber weder einen Motor noch einen anderen mechanischen Antrieb oder ein Segel besitzen.
    Außerdem darf er keine gefährlichen oder scharfen Kanten aufweisen und auch nicht über Anbauten verfügen, die eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen können.
  4. Der Tretroller muss über mindestens eine funktionsfähige und wirksame Bremse verfügen.
  5. Die Verwendung einer akustischen Signaleinrichtung (Klingel) wird empfohlen.

 

B. Teilnehmer

  1. Die Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung, befolgen die Anweisungen und Vorgaben des Veranstalters und dieser Wettkampfregeln.
  2. Es besteht Helmpflicht! Das Tragen von Sportbrille und Handschuhen wird empfohlen.
  3. Beim Start befinden sich sowohl die Teilnehmer als auch die Tretroller hinter der Startlinie. Beim Zieleinlauf bestimmt das erste Teil des Tretrollers, welches die Ziellinie überfährt, die Rangfolge.
  4. Rennen beim Start und während des Wettkampfes ist erlaubt. (Ausnahmen können festgelegt werden.)
  5. Die Teilnehmer müssen die komplette Wettkampfdistanz mit einem Tretroller zurücklegen, wobei der Tretroller gefahren, geschoben oder getragen werden kann.
  6. Die Wahl der Fahrlinie ist frei, dennoch dürfen die Teilnehmer sich gegenseitig nicht absichtlich blockieren und behindern. Dies gilt vor allem beim Überholen und beim Zielsprint.
  7. Beim Überholen muss der Überholende Rücksicht auf den zu Überholenden nehmen und dessen Fahrweise und die Wettkampfsituation einschätzen, so dass ein gefahrloses Passieren möglich ist. Der zu Überholende darf den Überholenden nicht absichtlich blockieren und muss sich passieren lassen, wenn es die Wettkampfsituation gefahrlos erlaubt.
  8. Gruppen- und Windschattenfahren ist gestattet, sofern vom Veranstalter nicht anders geregelt. Bei Rundrennen dürfen überrundete Teilnehmer allerdings nicht den Windschatten der Schnelleren ausnutzen.
  9. Die Teilnehmer sind angehalten, sich im Wettkampf gegenseitig bemerkbar zu machen (z.B. beim Überholen) und sich auf besondere Ereignisse oder Gegebenheiten hinzuweisen, die eine Gefahr darstellen könnten.
  10. Der Austausch eines defekten Tretrollers oder eines defekten Anbauteils während des Wettkampfes ist erlaubt.
  11. Der Mindestabstand zu Motorfahrzeugen beträgt 30 Meter, zu anderen Begleitfahrzeugen 10 Meter.
  12. Das gegenseitige Anschieben und Ziehen der Teilnehmer untereinander ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die Unterstützung durch Dritte.
  13. Das Begleitpersonal der Teilnehmer darf den Wettkampf nicht behindern. Im Zweifelsfall ist die Wettkampfstrecke nicht zu betreten.
  14. Bei kombinierten Wettkämpfen mit anderen Sportarten auf einer gemeinsamen Strecke ist den Teilnehmern der anderen Sportarten die gleiche wohlwollende Rücksichtsnahme entgegenzubringen wie den eigenen Teilnehmern. „Fairplay“ steht ganz vorne! Ausgiebiges und gewinnbringendes Gruppen- und Windschattenfahren mit Teilnehmern anderer Sportarten ist nicht erlaubt.

 

C. Veranstalter

  1. Der Veranstalter sorgt für eine sichere Streckenführung, vor allem in Bezug auf wettkampffremde Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer.
  2. Der Veranstalter schreibt die Veranstaltung mit allen notwendigen Informationen rechtzeitig aus und räumt den Teilnehmern am Wettkampftag genügend Zeit ein, die Wettkampfstrecke zu begutachten und bestenfalls zu testen.
  3. Zu den notwendigen Informationen zählen der Zeitplan mit allgemeinen Daten zum Wettkampf, eine Kontaktperson, die Beschaffenheit der Wettkampfstrecke, die Lage von Verpflegungsstationen und die vorliegenden Wettkampfregeln.
  4. Der Veranstalter kann zusätzliche Wettkampfregeln aufstellen, die aber in keinem Widerspruch zu den vorliegenden stehen dürfen. Er muss diese in seiner Ausschreibung veröffentlichen.
  5. Der Veranstalter sorgt für eine einheitliche, auffällige und verständliche Markierung der Strecke, die auch während eines intensiven Wettkampfes ausreichend wahrnehmbar sein muss. Es werden Hinweise auf mögliche Gefahrenpunkte gegeben.
  6. Der Veranstalter stellt sicher, dass die entlang der Wettkampfstrecke eingesetzten Schiedsrichter Kenntnis über die für ihre Aufgaben notwendigen Wettkampfregeln hat.
  7. Der Veranstalter hält dieses Regelwerk vor und gibt den Wettkampfteilnehmern unmittelbar vor dem Start eine letzte kurze Einweisung.
  8. Der Veranstalter veröffentlicht zeitnah nach Ende des Wettkampfes eine Ergebnisliste, die mindestens Auskunft über Platzierung und Name gibt. Idealerweise nennt er Wettkampfart und Wettkampfdistanz, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität und Zielzeit.
  9. Bei kombinierten Wettkämpfen mit anderen Sportarten auf einer gemeinsamen Strecke sorgt der Veranstalter dafür, dass jede Sportart ihren Wettkampf in ihrer sportarttypischen Art und Weise durchführen kann.

 

D. Deutscher Tretroller CUP (DTC)

  1. Der Deutsche Tretroller Cup (DTC) ist eine Wettkampfserie, die aus mehreren einzelnen Wettkämpfen bei verschiedenen Veranstaltungen besteht.
  2. Jede einzelne Veranstaltung wird gemäß den vorliegenden Wettkampfregeln organisiert und durchgeführt
  3. Pro Veranstaltung findet je nach Platzierung und Geschlecht das folgende Punktesystem Anwendung:

     Platzierung Punkte Platzierung Punkte
     110 54
     28 63
     37 72
     45 ≥ 81

  4. Jeder Teilnehmer an einer Cup-Veranstaltung bekommt seine errungenen Cup-Punkte gutgeschrieben und ist in der Cup-Gesamtwertung vertreten. Teilnehmer aus dem Ausland sind startberechtigt und können ebenfalls die Cup-Gesamtwertung gewinnen.
  5. Es können Streichresultate festgelegt werden. Eine bestimmte Anzahl schlechtester Ergebnisse bzw. Nichtteilnahmen wird aus der Gesamtwertung gestrichen.
    Die Anzahl der Streichresultate wird vor Beginn der Wettkampfserie festgelegt.
  6. Gewinner der Wettkampfserie ist der Teilnehmer mit den meisten Punkten in der Gesamtwertung nach Abzug der Streichresultate. Bei Punktegleichstand entscheidet die Punktzahl der Gesamtwertung ohne Abzug der Streichresultate. Bei erneutem Punktegleichstand entscheidet die Anzahl der Teilnahmen an Cup-Veranstaltungen. Sollte noch immer kein Gewinner eindeutig ermittelbar sein, wird der Rang geteilt.

 

E.    Deutsche Tretrollermeisterschaft(en)

  1. Die Deutschen Tretrollermeister werden je Geschlecht und Kategorie in nur einem einzelnen Wertungslauf ermittelt, idealerweise in einer Cup-Veranstaltung.
  2. Es können Meisterschaften verschiedener Kategorien, z. B. Sprint und Langstrecke, ausgetragen werden.
  3. Die Titel „Deutscher Tretrollermeister“ bzw. „Deutsche Tretrollermeisterin“ können nur an deutsche Staatsbürger vergeben werden.


gez.
Initiative der Tretrollersportlerinnen und -sportler in Deutschland


www.tretrollersport.de
www.tretroller-portal.de
www.iksaworld.com

 

Die Wettkampfregeln stehen auch hier im *.pdf Format zum Download bereit!

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 28. März 2009 um 15:06 Uhr
 
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